Vor dem Betreten eines Nasslabors, einschließlich Zellkulturlabors, müssen Schutzbrillen oder Chemikalienschutzbrillen aufgesetzt werden. Dies gilt für Laborbesucher, GT-Wartungs- und Hausmeister sowie Mitarbeiter und Studierende.
Schutzbrillen müssen der Norm ANSI Z87.1 – 2010 für Schlagfestigkeit entsprechen und über Seitenschutz zum Schutz vor Spritzern verfügen.
Für bestimmte Prozesse, bei denen Schutzbrillen als unzureichend erachtet werden, kann eine chemische Schutzbrille erforderlich sein.
Über Korrektionsbrillen muss eine Schutzbrille oder Schutzbrille getragen werden. Schutzbrillen, die über Korrektionsbrillen getragen werden, müssen für diesen Zweck vorgesehen sein (oft auch als Over-the-Glass-Schutzbrillen bezeichnet). Eine normale Korrekturbrille bietet in diesem Fall keinen ausreichenden Schutz.
Verschreibungspflichtige Schutzbrillen sind akzeptabel, solange sie über einen Seitenschutz zum Schutz vor Spritzern verfügen. (Erkundigen Sie sich bei Ihrer Abteilung, ob solche Anschaffungen finanziert werden.) Seitenschutze müssen außerdem dem Z87.1-Standard für Schlagfestigkeit entsprechen und nicht belüftet sein.
In allen Laboren, in denen gelötet oder maschinell bearbeitet/geschleift wird, sind Schutzbrillen oder Schutzbrillen erforderlich.
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